Gewinnspiele
§ 1
Mit der Teilnahme an einem Gewinnspiel erklärt sich der Teilnehmer mit diesen Teilnahmebedingungen einverstanden.
§ 2
Radio Sulzbach darf Name und aufgezeichnete Äußerungen des Mitspielers unbegrenzt für sich und seine Werbezwecke verwenden. Der Hörer bzw. der Online-User (Homepage, Facebook oder Instagram) tritt alle Rechte an der Veröffentlichung seiner Beiträge im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel an Radio Sulzbach ab.
§ 3
Um allen Hörern dieselbe Chance zu geben, bei telefonischen Gewinnspielen durchzukommen, verwendet Radio Sulzbach ggf. eine einheitliche Telefonnummer, die mit der Zahlenfolge 06897 beginnt, der Deutschen Telekom (abweichender Mobilfunktarif, bitte beim Anbieter erfragen!).
Aus statistischen Gründen kann auch dann die Telefongebühr anfallen, wenn kein Gewinnergespräch geführt wird. Hiermit ist der Mitspieler einverstanden.
§ 4
Zu gewinnen ist der jeweils von Moderatoren oder anderen Sprechern im Programm oder über die Social-Media-Kanäle von Radio Sulzbach bzw. deren Partner ausgelobte und bezeichnete Preis.
Weiterführende Leistungen wie z.B. Reisen zu einem eventuellen Veranstaltungsort, Übernachtung, Verpflegung, Spesen usw. sind nur dann im Preis inbegriffen, wenn diese Leistungen bei der Verlosung / beim Gewinnspiel im Programm von Radio Sulzbach (oder auf den Social-Media-Kanälen) ausdrücklich genannt wurden.
§ 5
Mitarbeiter von Radio Sulzbach und den Kooperationspartnern des Gewinnspiels sowie deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
§ 6
Radio Sulzbach ist bemüht, stets technisch einwandfrei zu senden und korrekte Aussagen im Programm und auf den Online-Medien zu machen.
Jedoch kann aus evtl. auftretenden technischen Problemen oder versehentlich falschen Aussagen der Moderatoren kein Anspruch des Teilnehmers auf einen Gewinn abgeleitet werden.
§ 7
Preise von Gewinnspielen auf Radio Sulzbach werden häufig von Drittfirmen und Kooperationspartnern gesponsert und von diesen Sponsoren nach dem Spiel selbst zugestellt.
Radio Sulzbach kann deshalb keine Verantwortung für eine schnelle Gewinnzustellung übernehmen. Radio Sulzbach kann auch nicht zur Verantwortung gezogen werden, falls ein Sponsor zahlungsunfähig wird oder mit der Gewinnzusage in Verzug gerät.
§ 8
Gewinne werden bei Gewinnspielen nicht an Personen ausgeschüttet, welche nicht das 14. Lebensjahr vollendet haben und bei Gewinnspielsendungen nur an volljährige Personen.
Nebenleistungen wie z. B. Reisekosten, Übernachtungs- und Verpflegungskosten sind nur dann vom Gewinn umfasst, wenn dies ausdrücklich beworben wurde.
Wertangaben beruhen immer auf Schätzungen und sind Circa-Angaben, für deren Richtigkeit Radio Sulzbach keine Haftung übernimmt.
§ 9
Ein Gewinn kann im Nachhinein aberkannt werden, wenn sich herausstellt, dass eine Teilnahmeberechtigung nicht erfüllt wird oder während des Gewinnspiels entfallen ist.
Insbesondere entfällt der Anspruch auf den Gewinn, wenn ein Teilnehmer das Gewinnspiel und/oder die dem Gewinnspiel zugrunde liegenden Spielapplikationen manipuliert hat, sich unter mehreren E-Mail-Adressen angemeldet hat und/oder in sonstiger Weise aktiv in den Spielablauf eingegriffen oder dies versucht hat, um seine Gewinnchance zu erhöhen.
§ 10
Bei Mitwirken einer Jury erkennt der Teilnehmer rechtsverbindlich das Urteil der Jury an, dessen Entscheidung und Bewertung unanfechtbar ist.
§ 11
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Sachpreise können nicht in Bargeld ausgezahlt werden.
Bei mehreren richtigen Antworten entscheidet das Los.
Gewinner werden schriftlich oder telefonisch über den Gewinn benachrichtigt.
§ 12
Bei Gewinnspielen auf den Social-Media-Kanälen wird der/die Gewinner/in per Zufallsprinzip ausgewählt und von Radio Sulzbach per Nachricht benachrichtigt.
Sollte der ausgelobte Preis direkt von den Kooperationspartnern verschickt werden, erklärt sich der/die Gewinner/in damit einverstanden, dass Name und Adresse an den Kooperationspartner weitergegeben werden.
Die Adresse wird separat abgefragt und nach Weiterleitung gelöscht.
Kooperationspartner dürfen die Daten ausschließlich zur Gewinnabwicklung und nicht zu Werbezwecken verwenden.
§ 13
Gewinne, die nicht von Kooperationspartnern verschickt werden, müssen grundsätzlich in der Zentrale von Radio Sulzbach abgeholt werden. Es besteht kein Anspruch auf Versand.
§ 14
Gewinnspiele von Radio Sulzbach können plattformübergreifend stattfinden.
Auch wenn der Gewinn über mehrere Plattformen von Radio Sulzbach beworben wird, steht er grundsätzlich nur einmal zur Verfügung.
Das Gewinnspiel kann sowohl über Radio und/oder Facebook und/oder Instagram und/oder weitere Plattformen gespielt werden.
Eine besondere Kennzeichnung ist nicht erforderlich.
§ 15
Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Facebook oder Instagram und wird in keiner Weise von diesen Plattformen gesponsert, unterstützt oder organisiert.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
§ 16
Facebook und Instagram stehen nicht als Ansprechpartner für Gewinnspiele zur Verfügung.
